Olle Knolle schrieb am 13.09.2023 15:39:
Nein, weil russische Soldaten und Söldner die ukrainischen Grenzen überschritten haben und dort morden.
du lenkst ab. auch ein Ad hominem Fehlschluss bleibt ein Fehlschluss.
Die Tatsache, dass Russland den Krieg begonnen hat, erlaubt der Ukraine nicht, Kriegsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung zu begehen. Und das ist die Verwendung von DU Munition ebenso wie die Verwendung von Streumunition.