Für eine Baubewilligung musste ich Gebühren für den Wasseranschluss entrichten. Die bebauten Flächen waren schon vorher versiegelt und enthielten keinen Wasser- oder Abwasseranschluss - was solls, muss halt sein.
Was mich aber etwas verwunderte war der Unterschied in der Mehrwertsteuer. Der Wasser-Bescheid wurde mit dem Ansatz für Grundnahrundmittel besteuert, der Abwasser-Bescheid (der sich aus dem Wasser-Bescheid ableitet) mir dem normalen Steuersatz.
Was die "illegale" Regenwasseranlage betrifft - man sieht halt den Deckel zum Regenwassertank... es bleibt interessant.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.08.2021 12:29).