Lavestan schrieb am 05.08.21 21:49:
für Oberflächen/ Regenwasser und dem verschmutzen Abwasser das geklärt werden muss, der Regenwasserkanal kann zur gelegentlcihen Verdünnung.. im Klärwerk genutzt werden, sonst läuft das saubere Wasser hinter der Kläranlage in den Bach.. Leider sollte, müsste mehr kontrolliert werden, mit amtl.fachlichem Einspruchsrecht ob in Baugebieten möglichst viele, funktionsfähige Versickerungsflächen eingehalten werden!
Für Einhaltung von Einleite-Grenzwerten ist Verdünnen verboten.
Im Fall von Regenereignissen kommt selbst bei Trennsystemen oft zuviel Wasser, falls zu viele Falschanbindungen existieren, sodaß hydraulische Überlastung droht, da haste was gekonnt, wenn dann der Schlamm mit wegschwimmt. Bei Mischsystemen wird in in der Regel schon vor der Kläranlage die Mischung abgeschlagrn, weil auch die Anlagen nur auf einen begrenzten Durchfluß ausgelegt sind.