DcPS schrieb am 16.07.2023 13:13:
Bedauerlicherweise haben nicht alle Staaten diese Konvention unterzeichnet. Sie macht im Kriegsfall erst Sinn, wenn sich alle daran hakten - weil solche Munition nicht existiert. Dann, und dem dient das benannte Gesetz, ist es anzuwenden. Im Friedensfall unstrittig.
Wenn diese Munition nicht existiert, dann bräuchte man die Konvention und das daraus resultierende Kriegswaffenkontrollgesetz nicht. Die Konvention und das Gesetz sollen daher wohl eher die (Weiter-)Verbreitung dieser Waffen unterbinden und genau dazu hat sich Deutschland international verpflichtet.