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mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2023

Re: Querdenker als Verfassungsgefährder

Denken ist also verfassungsgefährdend? (Mal davon abgesehen, dass Deutschland keine Verfassung hat, sondern nur ein Grundgesetz, aber lassen wir diese Feinheit, die mit der ausgebliebenen Legitimation des Grundgesetzes gemäß Artikel 146 zu tun hat, mal unter den Tisch fallen.) Gedanken äußern ebenfalls? (Artikel 5)

Nö, ist es natürlich nicht und der Begriff des "Querdenkens" war ja auch mal positiv besetzt bis dann ein Ballweg ums Eck gegkommen ist und diesen Begriff hier in Deutschland vermutlich für immer verbrannt hat. :-)

Dass in Nordkorea eine Strafanzeige gegen den großen Führer möglich und ungefährlich ist, glaube ich allerdings auch nicht. Aber der Forent schrieb ja auch nicht "in allen totalitären" Systemen - was die Frage aufwirft, unter welchen Bedingungen ein System totalitär ist, denn total ist ja sozusagen ein Superlativ, also nicht mehr steigerbar.

Aha, Haarspalterei also... der Forent schrieb und ich zitiere:

Nein, solche Anzeigen sind auch in totalitären Systemen möglich

das schließt alle totalitären Regime ein oder wo kannst Du da Ausnahmen rauslesen!? ;-)

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