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Re: Querdenker als Verfassungsgefährder

Stephan Geue schrieb am 16.07.2023 10:51:

Denken ist also verfassungsgefährdend? (Mal davon abgesehen, dass Deutschland keine Verfassung hat, sondern nur ein Grundgesetz, aber lassen wir diese Feinheit, die mit der ausgebliebenen Legitimation des Grundgesetzes gemäß Artikel 146 zu tun hat, mal unter den Tisch fallen.) Gedanken äußern ebenfalls? (Artikel 5)

Dass in Nordkorea eine Strafanzeige gegen den großen Führer möglich und ungefährlich ist, glaube ich allerdings auch nicht. Aber der Forent schrieb ja auch nicht "in allen totalitären" Systemen - was die Frage aufwirft, unter welchen Bedingungen ein System totalitär ist, denn total ist ja sozusagen ein Superlativ, also nicht mehr steigerbar.

Das Grundgesetz IST die Verfassung.
Eine Verfassung zudem, die weltweit als besonders vorbildlich gilt und zum Beispiel für die neue südafrikanische Verfassung als Blaupause fungierte.

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