OK, damit haben Sie meine erste Antwort vollumfänglich bestätigt. Für Sie bedeutet Rechtsstaat, dass es i.O. ist gegen Gruppen vorzugehen, die Sie subjektiv nicht mögen. Objektive Gründe nennen Sie ja nicht.
Ich wäre mit Ihnen ja d'accord gegangen, hätten Sie es bei den Reichsbürgern belassen. Deren Ziele stehen ja in etwa entgegen der Verfassung/GG. Bei der AfD könnte man Anhaltspunkte finden und ermitteln. Aber bei Bürgern, die ihre verfassungsmäßig verbrieften Rechte geschützt sehen wollen?
Im übrigen haben Sie die Diskussion angestoßen, welcher Sie sich jetzt nicht stellen wollen.
Gruß
DWD