Das Grundgesetz IST die Verfassung.
Tja, nun, im Grundgesetz steht aber in Artikel 146 folgendes:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Es wird wohl einen Grund geben, warum beide Begriffe unterschiedlich im selben Dokument verwendet werden.
Und was die Vorbildlichkeit angeht - die will ich gar nicht in Frage stellen. Allerdings wird diese vorbildliche Gesetzessammlung durch das BVerfG leider nicht mehr besonders engagiert gegen Verletzungen geschützt, wie insbesondere die letzten 3,5 Jahre gezeigt haben. Papier ist geduldig, heißt es.