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  • K3

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Re: Querdenker als Verfassungsgefährder

Stephan Geue schrieb am 17.07.2023 18:01:

Das Grundgesetz IST die Verfassung.

Tja, nun, im Grundgesetz steht aber in Artikel 146 folgendes:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es wird wohl einen Grund geben, warum beide Begriffe unterschiedlich im selben Dokument verwendet werden.

Ja, nämlich den, dass die Verfasser des Grundgesetzes nicht wissen können, wie diese dann in Kraft tretende Verfassung einmal heißen wird.

Unsere Verfassung heißt Grundgesetz.

Und Artikel 146 ist kein "Muss" in dem Sinne, dass eine Verfassung erst durch Volksabstimmung beschlossen werden muss um gültig zu werden. Aus Artikel 146 kann nicht gefolgert werden, dass wir jetzt keine Verfassung haben. Sondern er ist ein "Kann": Das Grundgesetz kann durch eine andere Verfassung abgelöst werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.07.2023 11:19).

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