Dann darf dies ein deutscher Staatsbürger immer noch nicht legitimieren. Deutsches Recht gilt für Deutsche selbst im Ausland, sofern die Rechtslage in betreffenden Staat ggn die guten Sitten verstößt, oder die Handlung nach DE-Recht strafbewährt ist.
Daher ist es in solchem Fall irrelevant was die Gesetzeslage sonst wo auf der Welt hergibt. Es gibt genügend Beispiele von deutschen Staatsbürgern, die dachten sie seien sicher, weil ihre Verbrechen am Tatort erlaubt waren und dann hier vor Gericht gelandet sind.
Ich schätze Sie haben mit Jura nicht viel am Hut und begeben sich auf sehr dünnes Eis