Lesen Sie doch das Abkommen im Wortlaut. Insbesondere Artikel 1 und 21. Daraus geht hervor, dass Steinmeier eben nicht die Pflichten des Abkommens erfüllt.
Zu KiPo: ja, in DE ist das geregelt. Es geht jedoch darum:
Falls ein anderer Staat beschließt, dass die Volljährigkeit/das erreichen des Erwachsenen Alters und damit die vollständige rechtliche Mündigkeit bereits mit dem erreichen des 11. Lebensjahres gegeben ist und Sie als deutscher Staatsbürger einen Bürger dieses Landes ermutigen pornografisches Material anzufertigen oder zu verbreiten, werden Sie in DE Strafverfolgt. Egal, wo Sie sich zu diesem Zeitpunkt befunden haben.
Gruß
DWD