Bananensoftware schrieb am 16.07.2023 17:27:
Den Flug über Deutschland hat es bereits gegeben, und zwar nicht im Diplomatengepäck.
Die Anzeige besteht also zurecht.
Wusste nicht das die Luftraumkontrolle in den Arbeitsbereich des Bundespräsidenten fällt 🤣
Und wie kommt man zur Behauptung es sei kein Diplomatengepäck?
Auf der russischen Botschaft in Berlin türmen sich die Abhöreinrichtungen, die sind da auch nicht in einer Aktentasche angeliefert worden.