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  • K3

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Re: Sinnfreie Aktion

pewoo schrieb am 17.07.2023 23:04:

Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland genießt demgemäß nach in Verbindung mit Grundgesetz politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben, Art. 42 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz.

Naja, dazu bedarf es im ersten Schritt einer Strafanzeige.

Und natürlich das der Bundespräsident seine Meinung sagen.

So ist es.
Sinnfrei ist das Ganze deshalb, weil der Autor hier den falschen Mond anheult.
Wir sind hier nicht in einer Präsidialdemokratie.

Der Bundespräsident hat keine Weisungsbefugnis gegenüber irgendjemandem, der bspw. den Transport der Kriegswaffen genehmigen oder auch verbieten würde, und er kann so eine Genehmigung auch nicht persönlich aussprechen.

Der Transport kann verboten oder genehmigt werden, ganz unabhängig davon, was der Bundespräsident im Fernsehinterview gesagt hat.

Wenn jemand das genehmigt, dann macht sich - gegebenenfalls - derjenige strafbar (oder auch nicht). Er kann dann sagen "Aber der Bundespräsident hat im Fernsehen gesagt...", aber das ist irrelevant. Denn der Bundespräsident hebt ja mit solchen Aussagen keine Strafvorschriften auf.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.07.2023 10:01).

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