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  • pewoo

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

Sinnfreie Aktion

Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland genießt demgemäß nach in Verbindung mit Grundgesetz politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben, Art. 42 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz.

Und natürlich das der Bundespräsident seine Meinung sagen.

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