Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland genießt demgemäß nach in Verbindung mit Grundgesetz politische Immunität im Inland. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben, Art. 42 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz.
Und natürlich das der Bundespräsident seine Meinung sagen.