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  • Teletrabi

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Re: Kurze Richtigstellung eines Nicht-Betroffenen!

Mr.Hardware schrieb am 22.07.2024 11:50:

Ich habe im Frühsommer 2020 ebenfalls die Informationen zum Thema Corona-Hilfen erhalten. Dort wurde in Fettdruck und in sehr klaren Worten darauf hingewiesen, dass die Corona-Hilfen zurückzuzahlen sind, wenn kein Umsatzverlust nachgewiesen werden kann. Außerdem wurde ganz klar darauf hingewiesen, dass diese Hilfen nur zur Finanzierung der laufenden Fixkosten verwendet werden dürfen, weil es für die Lohnfortzahlung etc. eigene Hilfen gibt.

Nun kann man darüber streiten, ob im Einzelfall der Umsatzausfall in den Monaten des Lockdows oder auf das Gesamtgeschäftsjahr gemeint war. Aber wenn auch nur ein einziger Unternehmer erstaunt war, dass der die Hilfen zurückzahlen muss, dann macht micht das wütend. Denn ich habe die Hilfen nicht beantragt - aus den oben genannten Gründen.

MfG

Mr Hardware

dito. Stattdessen im Ergebnis Job gewechselt.
Steuerberater war hingegen der Meinung , kannst ja erstmal beantragen (und das wäre nicht sonderlich viel beansprichbares gewesen während hingegen als sofortreaktion die volle Förderhöhe gezahlt worden wäre) und abwarten ob jemals was zurückgefordert wird...

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