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  • ronda

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2011

Ich habe mir mal die andre Seite durchgelesen

Es gibt ja eine Stellungnahme von VG Wort

siehe: 
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/stellungnahmen/Stellungnahme_VG-Wo
rt-Vogel.pdf

Also so wie ich es verstanden habe kann ein urheber seine rechte
entweder an VG Word oder an den Verlag abtreten.

Und ich lese die Stellungnahme so das man zu faul ist um zu ermitteln
an wen die rechte abgetreten wurden.
Und scheinbar werden auch Rechte von VG Wort vertreten wenn der
Urheber sich nicht entschieden haben.(default vertreter)

Was folgt daraus?
Man erstellt eine Datenbank mit allen Urhebern (die dürfte schon
existieren)
und macht eine spalte wer den Urheber vertritt - wenn keine
Stellungnahme vom urheber vorliegt kann man meinetwegen weiter als
default den VG wort eintragen.

Verlage melden also an VG Word die Urheber deren Vertretungsrechte
sie hat und deren Anteil wird an den Verlag überwiesen - was ist
daran komplex ?

So wird ein Urheber tatsächlich benachteiligt weil davon ausgegangen
wird das die verteilung wirklich 50/50 ist - ganz davon ab das es
sicher urheber gibt die bei Verlag und VG Word gemeldet sind, also
doppelt kassieren.

Was mich auch stört - warum verjährt so eine Ungerechtigkeit nach 3
jahren ?
Und warum kann man nicht auch die führenden Personen haftbar machen ?
ich hoffe doch die verjährung ist während der Verhandlungsdauer
(mehrere Jahre bis zur letzten Instanz) ausgesetzt wird....


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