badejunge schrieb am 13.10.2022 13:07:
teutolith schrieb am 13.10.2022 13:02:
hneu_1 schrieb am 13.10.2022 12:51:
Einen User-Account neu anzulegen, um Relativierungen zu unterstellen, wo nichts relativiert wird, aber auch nicht.
Dann fragt man sich natürlich, was im Zusammenhang mit dem russischen Völkermordversuch die ständigen Hinweise auf "die haben aber auch!" sollen. Ist ja schließlich nicht der erste und auch nicht der zweite oder dritte Artikel.
Ohhps... jetzt sind wir gar schon beim "Völkermord"... lächerlich. Es ist ein Krieg.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1)
Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__6.html