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Avatar von Steiger2022
  • Steiger2022

381 Beiträge seit 12.10.2022

Das ist ganz bestimmt keine unterlassene Hilfeleistung.

"Nur geht es in der Ukraine um einen anderen Fall, nämlich den, daß man Zeuge ist, also: "Eher lasse ich den Täter das Opfer erschießen, als daß ich diesem helfe, sich zur Wehr zu setzen." Im bürgerlichen Recht nennt man sowas unterlassene Hilfeleistung."

Lassen Sie mich raten - Sie sind kein Anwalt. Zeigen Sie mir einmal die Stelle im BGB wo das so drin steht daß Sie unter dem Einsatz des eigenen Lebens, der Gesundheit oder Ihres Vermögens so etwas unter Strafandrohung umsetzen müssen?

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