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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Re: Das ist ganz bestimmt keine unterlassene Hilfeleistung.

Steiger2022 schrieb am 13.10.2022 13:05:

Lassen Sie mich raten - Sie sind kein Anwalt. Zeigen Sie mir einmal die Stelle im BGB wo das so drin steht daß Sie unter dem Einsatz des eigenen Lebens, der Gesundheit oder Ihres Vermögens so etwas unter Strafandrohung umsetzen müssen?

nun, du bist mit Sicherheit auch keiner. Die 'unterlassene Hilfeleistung' ist nicht im BGB sondern im §323c des StGB geregelt. Und das regelt nun mal definitiv keine moralischen Fragestellungen. Sondern definiert wie der Name schon sagt Straftatbestände.

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