Steiger2022 schrieb am 13.10.2022 13:05:
"Nur geht es in der Ukraine um einen anderen Fall, nämlich den, daß man Zeuge ist, also: "Eher lasse ich den Täter das Opfer erschießen, als daß ich diesem helfe, sich zur Wehr zu setzen." Im bürgerlichen Recht nennt man sowas unterlassene Hilfeleistung."
Lassen Sie mich raten - Sie sind kein Anwalt.
Richtig geraten.
Zeigen Sie mir einmal die Stelle im BGB wo das so drin steht daß Sie unter dem Einsatz des eigenen Lebens, der Gesundheit oder Ihres Vermögens so etwas unter Strafandrohung umsetzen müssen?
Das verlangt ja niemand. Soweit ich weiß, kann von einem Dritten nicht erwartet werden, das eigene Leben oder die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen - dann nicht einzugreifen, wäre gerade keine unterlassene Hilfeleistung.
Hier geht es aber um die prinzpielle Ablehnung von Gewalt, unter allen Umständen. Konsequent umgesetzt, dürfte es zB auch keine Polizei mit ihrem Gewaltmonopol geben.
Wir können sehr wohl der Ukraine mit Waffen und Ausrüstung helfen, sich gegen den russischen Versuch zu wehren, sie auszulöschen. Man könnte sogar argumentieren, daß es für uns weniger gefährlich ist, jetzt nicht nachzugeben, statt die alten "Appeasement"-Fehler zu wiederholen.