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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Und das Gegeteil Urheberrecht als Zensur, obwohl die laut GG nicht stattfindet.

Drei Beispiele, über die Intention dieser Zensurfälle mag man
streiten, es ist aber Zensur, das Grundgesetz unterscheidet nicht
zwischen "guter" und "böser" Zensur.

1. Der Film 1984, nach Anordnung der Witwe Orwells darf dieser Film
nicht mehr öffentlich gezeigt werden, Kopien sind aber vielfach in
Kreisbildstellen vorhanden...

2. Der bayrische Staat und "Literatur" von Adolf H.

3. Vorbehaltsfilme verwaltet von der Murnaustiftung...
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