Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.
https://www.morgenpost.de/berlin/article230253164/Coronavirus-Berlin-aktuell-Zahlen-Demo-News-Neuinfektionen-Nachrichten-Covid-19-Corona-Faelle.html
Stasi-Geisel will nun vors Oberverwaltungsgericht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.08.2020 15:45).