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176 Beiträge seit 10.09.2017

Recht nach dem DWDS

Das Studium der Etymologier kann den Zugang zur Seele des deutschen Wortes eröffnen. Die Augen gehen auf und Sehen im ursprünglichen Sinne wird möglich. Das einfache etymologische Wörterbuch gibt es online (DWDS). Zu der Aussage was "Recht(s) mist - hier : Recht n. ‘Gesamtheit der Gesetze, Rechtsordnung, Berechtigung, Anspruch, Richtiges, Zustehendes’, ahd. reht ‘Recht, Gerechtigkeit, Rechtssache, Gesetz, Gebot, Pflicht, rechter Glaube, Wahrheit, das Gerechte’ (8. Jh.), mhd. reht ‘was recht und geziemend ist, Gesamtheit der rechtlichen Verhältnisse bzw. der gesetzlichen Bestimmungen, Rechtsbuch, Gericht, Rechtsverfahren, Urteilsspruch’, asächs. reht, mnd. mnl. nl. recht, afries. riucht, aengl. riht, engl. right ist die Substantivierung der neutralen Form (germ. *rehta- neben germ. *rehtu- in anord. rēttr m.) des unter recht (s. d.) behandelten Adjektivs. – rechten Vb. ‘sein Recht von jmdm. fordern, tadeln, streiten’, ahd. rehtōn ‘Gerechtigkeit widerfahren lassen’ (um 1000), mhd. rehten ‘prozessieren, streiten, sich auseinandersetzen’. rechtlich Adj. ‘dem Recht entsprechend, gesetzlich’, ahd. rehtlīh ‘rechtsgültig, gerecht, ordnungsgemäß, rechtsfähig, durch Regel vorgeschrieben’ (8. Jh.), mhd. rehtlich. Rechtswissenschaft f. Lehre von der Entstehung, Entwicklung und Verwirklichung der Gesetze und des Rechtswesens (Ende 18. Jh.). Na dann, alles was recht ist, seid RECHTASCHAFFEND.

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