Ammerländer schrieb am 18.08.2022 12:52:
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP = unheimlich viel Papier) sind nur bei Windparks mit mehr als 19 Windturbinen zwingend vorgeschrieben.
Mag sein, aber es gibt immer irgendwelche planungsrechtlichen Vorgaben und Gutachten im Hinblick auf Auswirkungen auf die lebende und nicht lebende Natur. Insofern werden die Belange formal geprüft. Ob das ausreicht und objektiv genug ist, sei dahingestellt. Ein Windrad jenseits von Kleinstleistungen einfach so im Wald, auf einen Acker oder eine Wiese stellen, geht nicht.