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Avatar von Olle Knolle
  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Re: Glaubt dass jemand?

Die beiden von mir angeführten Altersrenten konnten nur Versicherte in Anspruch nehmen, die vor dem 01.01.1952 geboren waren. Daher sind diese Renten mittlerweile de facto weggefallen.
Den Begriff des Deckels gibt's im Rentenrecht übrigens so nicht.
Der maximale Abschlag, der in einer Altersrente enthalten sein kann, ergibt sich immer aus dem Lebensalter, an dem eine Altersrente frühestmöglich in Anspruch genommen werden kann und dem Zeitpunkt, ab dem das eigentliche Lebensalter erreicht ist. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme erfolgt dann ein lebenslanger Rentenabschlag von 0,3%.
Setzt der Gesetzgeber nun das Lebensalter für die abschlagfreie Inanspruchnahme herauf (z.B. von 65 Jahre auf 66 Jahre) und lässt den Zeitpunkt, ab dem die Rente frühestmöglich in Anspruch genommen werden kann (z.B. 62 Jahre) unverändert, dann würde auch der Abschlag steigen. Da haben Sie vollkommen Recht.
Der Gesetzgeber dürfte aber eher dazu tendieren, auch die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme zu erhöhen, um die Leute im Arbeitsmarkt zu halten.
Durch den Wegfall sämtlicher Hinzuverdienstgrenzen wurde übrigens das Weiterarbeiten bei Bezug einer Altersrente extrem attraktiv.

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