C8D schrieb am 27.06.2023 15:02:
Meine Frau zweifelt nicht daran, sie weiß es. Nach 36 Jahren Krankenhaus und Altenpflege ist sie eigentlich jetzt schon reif für die Rente. Sie wird dann mit 63 mit entsprechenden Abschlägen in die Rente gehen. Früher ist leider nicht drin.
Man kann mit 35 Berufsjahren und mit 63 Jahren auch ohne Abschläge in
Rente gehen, wenn eine Behinderung zu 50% festgestellt wird(Da gibt es
irgendwelche Listen). Das nennt sich AFAIK auch Altersrente wegen Behinderung
und das ist scheinbar etwas anderes wie eine Erwerbsminderungsrente
Ich habe jemandem im Freundeskreis. Der war von Beruf: Fliesenleger
Bei dem wurde ein Bandscheibenvorfall als 50% Behinderung anerkannt.
Der ist dann mit 63 ohne Abschläge in Rente...denn 35 Berufsjahre hatte er auch.
Kurz:
Einfach mal schlau machen, ob da für deine Frau was in Frage kommt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen_node.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2023 07:38).