Minderjährige Geflüchtete mit Behinderung oder psychischer Krankheit verlieren in Griechenland wegen einer Gesetzeslücke am Tag ihres 18. Geburtstags jeglichen Schutz. Sie sind dann auf sich allein gestellt
Wenn Du Dich nicht rechtzeitig als Elternteil beim Familiengericht als gesetzlicher Betreuer deines Kindes meldest, steckt das Kind auch hier nach Vollendung des 18. Lebensjahres erstmal in Eigenverantwortung und Du bist gegenüber den Entscheidungen deines Kindes machtlos, z.B. bei Abonnements, Verträgen etc.
Das Familiengericht bestimmt auch ganz genau, wie weit Du Dich als Betreuer einmischen darfst.