A-n-D schrieb am 27.04.2023 12:16:
Theoretisch könnte die Gefängnisstrafe zur Gefahrenabwehr sogar noch ausgedehnt werden.
Das ist doch eher fragwürdig.
Präventivhaft oder Sicherungsverwahrung unterliegt verfassungsrechtlich
hohen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.
Dabei spielt weniger die Uneinsichtigkeit der Täterin ein Rolle,
als der zu erwartende Schaden für die Gesellschaft.
60 D-Mark...