Das Urteil wäre fraglos anders ausgefallen, wenn die Täterin Einsicht gezeigt und nicht die Begehung weiterer solcher Taten angekündigt hätte.
Das Urteil wäre fraglos anders ausgefallen, wenn die Täterin Einsicht gezeigt und nicht die Begehung weiterer solcher Taten angekündigt hätte.