Cyberneulandbingobuzzer schrieb am 27.04.2023 11:57:
Es wurden, wieder mal, keine Kunstwerke beschädigt und der Schaden ist marginal. Da sind andere für viel mehr bereits mit Bewährung oder ohne Strafe davon gekommen. Hier kann man nur persönliche Ansichten der Richterin vermuten, die zu so einem unverhältnismäßigen Urteil führten.
Das stimmt. Wir sollten an jedes Bild einen Aktivisten kleben, dann sind sie aufgeräumt und werden auch nicht von Autofahrern misshandlet wie draussen.