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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Das Urteil ist eine Schande für Deutschland!

Ammerländer schrieb am 27.04.2023 14:14:

Cyberneulandbingobuzzer schrieb am 27.04.2023 12:28:

Für Einsicht gab es keinen Grund, die Dame hat einfach Recht, auch wenn das Gesetz dagegen spricht. Dieses völlig unverhältnismäßige Urteil gibt aber auch das Gesetz nicht her. Es sollte von einer höheren Instanz kassiert werden.

Können Sie bitte das entsprechende Gesetz verlinken.

https://dejure.org/gesetze/StGB/304.html

Sie wurde wegen "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" verurteilt.
Dumm nur, dass das Kunstwerk gar keinen Schaden genommen hat...

§ 304
Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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