Ansicht umschalten
Avatar von szul
  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Das ist doch eher fragwürdig.

xj12 schrieb am 27.04.2023 15:45:

Aber gut sagen wir jemand haut einem anderen einfach so ins Gesicht - ist nicht viel passiert weil er nicht gut getroffen hat - trotzdem Anzeige.
Vor Gericht sagt der dann, dass ihm das Gesicht des anderen nicht gefällt und ihm bei nächster Gelegenheit wieder eine klatschen wird.

Dann gibt es ein Näherungsverbot,
aber keine Sicherheitsverwahrung.

So könnte das Gericht bei der Aktivistin
zB eine zusätzliche Haftstrafe zur Bewährung verhängen,
damit sie genau weiss was passiert
wenn sie sich an solchen Aktionen weiterhin beteiligt.

Aber Sicherheitsverwahrung, so wie A-n-D sie fordert,
ist bei den Straftaten der Aktivisten nicht gerechtfertigt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten