Frau Winkelmann bleibt ja der Weg der Berufung bis hin zum Bundesverfassungsgericht, wenn sie der Meinung ist, dass die Aktionen nicht strafwürdig wären.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich habe einmal einen Film über eine wahre Begebenheit gesehen, der "Der Fall Kaminski" (oder so ähnlich) hieß. Da ging es zwar um einen anderen Sachverhalt, aber die Kläger haben in Deutschland Niederlage nach Niederlage erlitten und sind zum Schluss vor den Europäischen Gerichtshof gegangen, wo sie schlussendlich gewonnen hatten. Der Anwältin der Kläger wurde zuvor von einem Mentor/Kollegen gesagt, falls sie vor dem EUGH verlieren würde, bräuchte sie wohl ihrem Beruf in D nicht mehr nachgehen.