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  • Gasmann

mehr als 1000 Beiträge seit 04.03.2005

Mit Bewährung hat das nichts zu tun

Die Richterin hat eine Haftstrafe verhängt, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt. Geldstrafen sind immer milder als Geldstrafen und können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Weiterin sollen kurze Haftstrafen nur in Ausnahmefällen verhängt werden. Typischerweise sind solche Ausnahmefälle Täter mit >10 Vorstrafen und hoher Rückfallgeschwindigkeit.

Das war schon Law and Order

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