xj12 schrieb am 27.04.2023 15:42:
Hier wurde eine Straftat begangen - ja auch wenn es Klimaaktivisten sind.
Die Strafe für die begangene Tat ist das eine,
du hast ja aber auch eine Sicherheitsverwahrung/Präventivhaft ins Spiel gebracht,
für noch nicht begangene Straftaten.
Eben solche Straftaten,
wie sie eben auch von anderen Aktivisten
noch nicht begangen worden sind.
Und das sehe ich als sehr problematisch an.
Denn willst du sie alle präventiv einsperren?
Weitere Aktionen wurden ja schon angekündigt.
Und hier schliesst sich der Kreis
zum Vergleich mit den Uiguren.
Denn diese sind ebenfalls in Sippenhaft genommen worden,
aufgrund möglicher aber noch nicht begangener Anschläge
einzelner Gruppenmitglieder.
Wer, so wie du, von Sicherheitsverwahrung oder Präventivhaft spricht,
muss diese dann aber auch sehr genau begründen
und von möglicher Willkür abgrenzen.