du hast ja aber auch eine Sicherheitsverwahrung/Präventivhaft ins Spiel gebracht,
für noch nicht begangene Straftaten.
nein habe ich nicht - die Richterin hätte der Dame die Strafe auf Bewährung geben können - nur setzt das vorraus, dass man davon ausgeht, dass eben keine weiteren Strafen folgen.
Die vier Monate sind ja sogar recht mild:
https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Denn willst du sie alle präventiv einsperren?
Weitere Aktionen wurden ja schon angekündigt.
Nein natürlich nicht - nur kann man keine Bewährungsstrafe aussprechen, wenn der Angeklagte schon sagt, dass er/sie sich nicht daran halten wird.
Wer, so wie du, von Sicherheitsverwahrung oder Präventivhaft spricht,
Das habe ich an keiner Stelle, das hast du missverstanden - ich hoffe obrigen Erklärung macht es deutlich.
muss diese dann aber auch sehr genau begründen
und von möglicher Willkür abgrenzen.
Das ist richtig - allerdings um den Bogen zu spannen - wenn jemand eine Straftat ankündigt - also dies selbst macht - hätte man wohl eine sehr gute Begründung.
oder etwa nicht?
edit: übrigens muss ich sagen: man merkt dass wir beide absolut nicht auf der selben Linie sind. Dennoch habe ich das Gefühl mit dir trotzdem vernünftig zu diskutieren zu können. Freut mich - daher auch eine Präventiventschuldigung falls mir mal wieder etwas Polemisches raus rutscht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.04.2023 16:22).