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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Wo willst du die Grenze ziehen?

Ich habe der Forderung von A-n-D nach Sicherheitsverwahrung widersprochen,
und da hast daraufhin gegen mich argumentiert.

Tja siehste so schnell kanns gehen - da haben wir uns missverstanden.

Täter begeht Straftaten - Täter ist uneinsichtig - Täter kündigt weitere Straftaten an - also Gefängnis.

Das hat A-n-D geschrieben - ich habe dies als Rechtfertigung angesehen eben keine Bewährungsstrafe auszusprechen.

Somit muss ich davon ausgehen,
dass du A-n-Ds Forderung teilst.

Wenn du das so verstanden hast, dann ist das natürlich korrekt - wie gesagt - da haben wir an einander vorbei geredet.

Oder wir tanzen hier einfach nur um ein Strohfeuer von dir...

Ne machen wir nicht - trotzdem war es eine interessante Diskussion. Ist mal erfrischend wenns mal ohne Beleidigungen etc geht ;-)

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