Ich habe der Forderung von A-n-D nach Sicherheitsverwahrung widersprochen,
und da hast daraufhin gegen mich argumentiert.
Tja siehste so schnell kanns gehen - da haben wir uns missverstanden.
Täter begeht Straftaten - Täter ist uneinsichtig - Täter kündigt weitere Straftaten an - also Gefängnis.
Das hat A-n-D geschrieben - ich habe dies als Rechtfertigung angesehen eben keine Bewährungsstrafe auszusprechen.
Somit muss ich davon ausgehen,
dass du A-n-Ds Forderung teilst.
Wenn du das so verstanden hast, dann ist das natürlich korrekt - wie gesagt - da haben wir an einander vorbei geredet.
Oder wir tanzen hier einfach nur um ein Strohfeuer von dir...
Ne machen wir nicht - trotzdem war es eine interessante Diskussion. Ist mal erfrischend wenns mal ohne Beleidigungen etc geht ;-)