xj12 schrieb am 27.04.2023 16:30:
Täter begeht Straftaten - Täter ist uneinsichtig - Täter kündigt weitere Straftaten an - also Gefängnis.
Das hat A-n-D geschrieben - ich habe dies als Rechtfertigung angesehen eben keine Bewährungsstrafe auszusprechen.
Ich habe in meiner Antwort auf A-n-D
aber auf folgende Aussage bezogen (und diese auch zitiert):
Theoretisch könnte die Gefängnisstrafe zur Gefahrenabwehr sogar noch ausgedehnt werden.
Und hier geht es nicht um die Frage "Bewährung oder nicht",
sondern um die Frage "Sicherheitsverwahrung oder nicht".
trotzdem war es eine interessante Diskussion. Ist mal erfrischend wenns mal ohne Beleidigungen etc geht ;-)
Immerhin sind wir in dem Punkt einer Meinung!
😊