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  • BlobeRoter

33 Beiträge seit 02.04.2023

Urteil ist korrekt, da die Täterin

a.) weitere und idente Aktionen wie Sachbeschädigungen sogar offen im Gericht ankündigt
b.) keinerlei Einsicht zeigte, dass ihr Verhalten falsch ist.

Eine psychische Störung (wie fehlende Zurechnungsfähigkeit, Geisteskrankheit) dürfte auch nicht vor liegen - wenngleich das bei diesen Auftritt naheliegend wäre anzunehmen - womit die Richterin gar nicht anders konnte als eine unbedingte Strafe auszusprechen. Eine Bewährungsstrafe ist bei so einen Auftreten vor Gericht und Äusserungen schlicht nicht mehr möglich, selbst wenn die Richterin noch so viel Good-Will dazu hätte.

Am Rande: Jeder Angeklage in dieser Position, der noch einigermassen klar denken kann, würde versuchen strafmildernd vor Gericht aufzutreten - jedenfalls aber nicht offen weitere idente strafbare Handungen in Zukunft auch noch im Gericht offen anzukündigen.

Das was die Angeklagte da aber abgeliefert hat ist ein absolut dummes und selbstschädigendes Verhalten und typisch für religiöse Fanatiker und/oder ideologisch total verblendete Personen. Also durchaus schon eine Vorstufe zu einer psychisch ernsthaften Erkrankung - ob so eine Erkrankung vorliegt müssen aber Sachverständige klären.

Personen wie der Angeklagten ist auch absolut jede Art der Selbstreflexion und Hinterfragung abhanden gekommen, so sie diese Fähigkeiten jemals besessen hat. Ansich traurig.

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