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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

... nicht betont, daß das Gemälde nicht beschädigt war?

Die Autos wurden übrigens auch nicht beschädigt.
Seltsam, diese Wichtung. Was tut das zur Sache? Hie geht es um Nötugung, um beabsichtigte Störung der öffentlichen Ordnung aus narzißtischen Motiven. Mag sein, das psychische Probleme vorliegen, Angstpsychosen. Allerdings wenig wahrscheinlich, daß dem so ist: eher ist es eine Annaßung, den eigenen Willen der Mehrheit aufzuzwingen, die dies aber nicht will. Seit Hitler hat die Welt gelernt: Einzelinteressen werden im Rahmen der Gesamtinteressen berücksichtigt, oder eben nicht, wie bei dieser Sachlage. Es ist differenzierter zu sehen, das Urteil geht jedenfalls völlig in Ordnung, es sei denn, eine psychiatrische Behandlungsnotwendigkeit kommt in der Revision heraus. Die dürfte länger dauern, Trotzköpfchen zum Trotz.
Es ist eben so: Wir leben in einer Demokratie, in der Mehrheiten entscheiden. Die zu schaffen, geht nun mal nicht mit Gewalt. Zeit zum Lernen für die Trotzköpfchen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.04.2023 22:51).

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