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Avatar von /Rak
  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

sorry, aber genau das war doch wohl so gewollt von den AktivistInnen!

Die haben doch bei allen Aktionen ganz bewusst und gezielt bis zur Haft ohne Bewährung hin eskaliert:

* sich bewusst nicht an den Boden oder an die Wand vor/neben dem Bild kleben - sondern am Kunstwerk, das im öffentlichen Raum ausgestellt wird. So dass das Kunstwerk (zu dem eben auch der Rahmen gehört..) beschädigt wird. Was aus der einfachen eine gemeinschädliche Sachbeschädigung macht.

* Der Polizei bei der Ingewahrsamnahme ankündigen, dass man genau so weiter machen wird.

* sich aktiv gegen Polizeimaßnahmen werden, statt sich einfach weg tragen zu lassen.

* anschließend dem Haftrichter noch erklären, dass man weiter machen wird, genau so wie eben

* den Strafbefehl über eine Geldstrafe nicht akzeptieren. (Eine Haftstrafe kann gar nicht angeordnet werden per Strafbefehl)

* Beim Prozess dem Richter dann noch offen ins Gesicht sagen, dass man ihm keinerlei Chance auf die Verhängung einer Bewährungsstrafe lässt - indem man da gleich noch mal weitere konkrete Aktionen ankündigt, sollte der Prozess zu ende sein. In so einem Fall kann und darf er keine Bewährungsstrafen mehr verhängen, da ist das StGB leider eindeutig.

Das ist alles aber nichts, was man irgendwie "aus Versehen" oder "aus Unkenntnis" oder "aus Dummheit" derart stringent durch zieht - und wirklich allerspätestens, wenn der Strafbefehl über sehr viele Tagessätze zugestellt wird, geht man doch eigentlich zum Anwalt und lässt sich erst mal gründlich beraten. 90 Tagessätze sind ja immerhin mal 3 Monatseinkommen. Und das Fehlen von 3 Monatseinkommen ist für Niedriglöhner, Studenten usw. eigentlich fast immer eine existentielle Katastrophe. Wenn man die Miete nicht zahlt für drei Monate, dann kann man auf der Straße sitzen.

Hier kann es natürlich nun gut sein, dass die Aktivisten ganz gezielt einen Pressewirksamen und höchst Medialen Prozess wollten, der dann mit einer Geldstrafe und 30 bis 40 Tagessätzen enden sollte (wie im Rechts-Wiki der LG zwischen den Zeilen angekündigt für so was..). Und der Richter hatte da keine Lust auf diese Spielchen - und eben nicht nur die 90 Tagessätze verhängt, sondern gleich mal ganz bewusst nur nur ein oder 2 Monate Haft sondern gleich 4 Monate. Wobei sich die Angeklagte die Möglichkeit einer Bewährung beim Prozess ja wirklich selbst verbaut hat. Um eben auch ein Zeichen zu setzen.

Die 4 Monate sind nebenbei deswegen von Bedeutung, weil damit dann schon eine Eintragung ins Führungszeugnis verbunden ist. Das spielt natürlich keine große Rolle, wenn man nur als Straßenkehrer, wissenschaftliche Hilfskraft oder so was arbeitet. Aber in vielen Berufen ist nun mal die Vorlage eines Führungszeugnisses Teil der Bewerbung.
Und da macht sich eben 4 Monate Haft wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", "Nötigung", "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" nicht sonderlich gut, wenn man z.B. einen Job als Jugendreferentin oder Pressesprecherin oder so was haben möchte...nur mal ein Beispiel.

Kurzum:
Die Eskalation bis zur Haft ohne Bewährung war meiner Meinung nach genau so gewollt und geplant. Die haben bei ihrer Actio wohl nur die Re-Actio bisschen unterschätzt. Und nicht damit gerechnet, dass ein Richter sehr wohl auch mal härter als eigentlich vor der Aktion geplant durchgreifen kann, vor allem, wenn er zum Beispiel den Eindruck hat, dass er hier in gewisser Weise als Spielfigur in einer PR-Kampagne her halten soll. Ist jetzt aber meine persönliche Meinung dazu.

Dieses Vorgehen der Klimakleber und ihre empörte/wütende/frustrierte Reaktion für mich auch bisschen was von einem Kind, dass im Zoo plötzlich mit dem Gesicht voller Alpaka-Rotz neben dem Tier im Streichelzoo steht und nun völlig frustriert plärrt und nicht verstehen kann wieso das nun passiert ist - obwohl man ihm bereits mehrfach gesagt hat, dass es das Tier bitte nicht ständig maximal ärgern und provozieren und in die Seite stupsen soll. Aber das Kind konnte es einfach nicht lassen.

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