Elon der Wähler schrieb am 21.08.2023 09:49:
Man kann Neben einem Voll-/Teilzeit-Job noch auf 540€ arbeiten und den Verdienst dann steuerfrei einstecken? Wenn das so ist, ist das nicht uninteressant.
Es sind wohl nur 520, aber ja, die sind dann steuerfrei,
bzw schon pauschal besteuert.
Allerdings darfst du zusätzlich zur sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit
nur maximal einen Minijob haben.
Das Beste an einem Minijob neben dem Hauptjob: Bis zu einem Verdienst von 520 Euro können Sie diese Nebenbeschäftigung ohne Abzüge ausüben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Steuern übernimmt in der Regel der Arbeitgeber in Form der Pauschsteuer.
https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-neben-hauptjob/#so-viele-minijobs-duerfen-sie-neben-ihrem-hauptjob-ausueben