so_nicht schrieb am 21.08.2021 16:13:
ob das ein verbrechen war, hat ein gericht zu klären, nicht ein weisungsgebundener staatsanwalt.
... und bis zur einer gerichtlichen Klärung gilt die Unschuldsvermutung, d.h. es gibt kein Verbrechen.
Nach Deiner Logik wäre ja bei der Einstellung eines Ermittlugnsverfahrens die Schuldfrage permanent in der Schwebe. Das ist in einem Rechtsstaat aber nicht der Fall.