in einen staat, wo die politik derart in die rechtssprechung eingreift, ist die schuldfrage tatsächlich immer in der schwebe. für klare verhältnisse hilft da nur die abschaffung dieser weisungsgebundenheit.
in einen staat, wo die politik derart in die rechtssprechung eingreift, ist die schuldfrage tatsächlich immer in der schwebe. für klare verhältnisse hilft da nur die abschaffung dieser weisungsgebundenheit.