darf Polizei und Staatsanwaltschaft die Familienangehörigen auch zum "Tanz " bitten.
Aus einem Zeugnisverweigerungsrecht die Unterlassung einer Vorladung zu begründen, ist schon ziemlich dünn.
darf Polizei und Staatsanwaltschaft die Familienangehörigen auch zum "Tanz " bitten.
Aus einem Zeugnisverweigerungsrecht die Unterlassung einer Vorladung zu begründen, ist schon ziemlich dünn.