Der Hauptvorwurf ist "Aufwiegelei", ein Straftatbestand aus dem 19. Jahrhundert. Darauf stehen bis zu drei Jahre Gefängnisstrafe, in einem terroristischen Kontext bis zu vier Jahre.
Zwei Tage später bestimmte das Gericht in Rotterdam, dass der Aktivist – wegen Wiederholungsgefahr – für zwei weitere Wochen in Untersuchungshaft bleiben musste. Der Vorwurf richtet sich konkret gegen das Verbreiten von Mitteilungen in sozialen Medien, die die Gesundheit und Sicherheit anderer Personen in Gefahr gebracht hätten.
Die Staatsanwaltschaft will für den Zeitraum vom Juni 2020 bis Dezember 2021 sieben aufwiegelnde Nachrichten identifiziert haben, unter anderem auf Twitter. Die Untersuchung laufe aber noch.
Ich werde den Eindruck nicht los, dass die langatmige Auflistung diffuser und andeutungweiser "Vorwürfe" dieses Artikels am Ende davon ablenken soll, dass zur Sache selbst absolut keine Hintergrundinformationen kommen.
Was war denn der Inhalt der sieben aufwiegelnden Nachrichten?
Ohne Kenntnis des Inhalts muss ich bis auf weiteres davon ausgehen, dass ein Gummiparagraf dazu missbraucht wird, um einen unliebsamen Kritiker der Corona-Maßnahmen mundtot zu machen.
Dieser Umstand sollte Kern eines Artikels sein und nicht das, was Herr Schleim hier abliefert.