Naturzucker schrieb am 05.04.2022 13:51:
Ich fürchte, wir haben grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen darüber, was man unter "Aufwiegelung" zu verstehen hat.
Sie haben mir gerade vorgeworfen, keine Belege zu liefern; an die habe ich Sie jetzt noch einmal erinnert.
Ob die Tweets Aufwiegelung im Sinne des niederländischen Strafgesetzes sind, werden am Ende nur Gerichte entscheiden können, nicht wir hier im Telepolisforum.
Machen Sie halt einfach Ihre Hausaufgaben, dann kommt es gar nicht erst zu solch peinlichen Missverständnissen.