Stephan Schleim schrieb am 05.04.2022 12:22:
Z.B. die Aufforderung, Gesundheitspersonal beim Impfen zu filmen, damit sie später verurteilt werden können; der Hinweis auf ein mögliches Blutbad nach dem drohenden Volksaufstand; der Vorwurf, Chefredakteure würden sich an einem Staatsstreich beteiligen; die Veröffentlichung der Privatadresse der Vizepremierministerin……… Um mal ein paar Beispiele aus meinem Artikel zu nennen.
Augen auf beim Lesen! Dann klappt's besser mit dem Verstehen.
Ich fürchte, wir haben grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen darüber, was man unter "Aufwiegelung" zu verstehen hat.