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48 Beiträge seit 25.08.2023

Sicherheit f. ehem. Mitarbeiter? - Ja! "Kaltstellen" kritischer Beamtin? - NEIN!

Unbeachtet der Tatsache, dass die Galionsfigur des Auswärtigen Amtes aufgrund ihrer besonderen parteipolitischen Befähigungen samt ihrer gelebten Undiplomatie der Bundesrepublik international viel peinliches Gelächter und Kopfschütteln eingebracht hat, sollte das "Ding" mit Afghanistan nicht zwangsläufig der Inkompetenz dieser momentanen Amtschefin zugeschrieben werden.

Die grundsätzliche Problematik wurde schon zu Zeiten eines ebenfalls 'gurkenfarbigen' Amtsvorgängers verschlampert: die ungebrochene Hörigkeit Deutschlands bei den völkerrechtswidrigen Kriegen der Amis ist ja nun hinlänglich bekannt. Leider macht die Bundesrepublik fast jeden Sch... der Amis mit - egal ob es der Überfall Afghanistans zu Bush-Zeiten oder das von Trump verordnete und das mit keinem "Bündnispartner" abgestimmte, irrige "Abziehen" der Ami-Truppen war.

Die Bundesrepublik hat eine menschenrechtliche PFLICHT des Schutzes ehemaliger Mitarbeiter. Wenn in diesem Sinne gewisse Entscheidungen gefallen sind, die nach Außen hin nicht "koscher" aussehen, dürften entsprechende dienstrechtliche Prüfungen nicht zum Nachteil der eingebundenen Mitarbeiter ausfallen.

Wenn allerdings festgestellt wird, dass die Vergabe von Leistungen nach den Prinzipien der "Vetternwirtschaft" ablaufen und darauf hinweisende Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter "kaltgestellt" und persönlich benachteiligt/gemobbt werden, MUSS dieser Haufen von Amts wegen ausgemistet werden!
Inwieweit das der 'Amtsobervorsteherin' als persönliches Versagen (bei Anordnung, Kenntnis oder Duldung rechtswidriger Zustände in jedem Fall!) vorgeworfen werden muss, kann hier im Augenblick offen bleiben. Das natürlich unter der Maßgabe, dass die Prüfung und sich daraus eventuelle ergebende disziplinarische oder gar strafrechtliche Folgen nicht bis zum "St.-Nimmerleins-Tag" verschleppt werden!

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