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1 Beitrag seit 29.07.2006

Post an die IFPI weitergeleitet!

Songstexte unterliegen dem Urheberrecht (§ 2 UrhG)und sind nicht zur
Verbreitung ohne Zustimmg des Rechteinhabers bestimmt(§ 15 UrhG).
Zuwiderhandlungen werden mit Geld oder Freiheitsstrafen bis zu 5
Jahren bestraft.
Deine IP ist geloggt, Freundchen!

Viele Grüsse

Euer

Ludwig-Joachim v. Punani

oder für Euch einfach

Goldschnucki
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