Songstexte unterliegen dem Urheberrecht (§ 2 UrhG)und sind nicht zur
Verbreitung ohne Zustimmg des Rechteinhabers bestimmt(§ 15 UrhG).
Zuwiderhandlungen werden mit Geld oder Freiheitsstrafen bis zu 5
Jahren bestraft.
Deine IP ist geloggt, Freundchen!
Viele Grüsse
Euer
Ludwig-Joachim v. Punani
oder für Euch einfach
Goldschnucki
Verbreitung ohne Zustimmg des Rechteinhabers bestimmt(§ 15 UrhG).
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Ludwig-Joachim v. Punani
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